Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 30.04.2002 - S 2 KR 1130/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06
Der Beschluss vom 6. Dezember 2005 (AZ: 1 BvR 347/98) sei für sie günstig, weil die dort genannten Voraussetzungen für eine außervertragliche Behandlung bei ihr gegeben seien.Der Senat vermag einen Anspruch der Klägerin auf Erstattung der Kosen für die Behandlung mittels Nieper-Therapie auch nicht auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 6. Dezember 2005, AZ: 1 BvR 347/98 für begründet zu erachten.
- BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94
Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06
Ein Notfall liegt nach gefestigter Rechtsprechung nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 9/94 in SozR 3-2500 § 76 Nr. 2). - LSG Niedersachsen, 23.02.2000 - L 4 KR 130/98
Anspruch auf Übernahme der Kosten der intracytoplasmatischen Spermainjektion …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06
Er verweist insoweit auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2000 in NZS 2001, 32 ff.) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt es nicht entscheidend auf die Anerkennung einer neuen Methode durch den BA an.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 4 KR 256/10
Keine Einstufbarkeit eines VocaStim-Trainers zur Behandlung einer …
Erst wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, kann sie der Versicherte von seiner Krankenkasse beanspruchen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 2006, Az.: L 4 KR 45/06). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
Erstattung von Kosten für eine Behandlung mittels ambulanter synchroner …
Das ist entsprechend dem Grundgedanken des § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V erst dann der Fall, wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8.11.2006 - Az.: L 4 KR 45/06). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 4 KR 506/14 Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 08.11.2006, Az: L 4 KR 45/06;… Urt. v. 11.01.2011, Az: L 4 KR 84/05) kann der Versicherte von seiner Krankenkasse eine Behandlungsmethode beanspruchen, die hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 4 KR 208/15 Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 08.11.2006, Az: L 4 KR 45/06;… Urt. v. 11.01.2011, Az: L 4 KR 84/05) kann der Versicherte von seiner Krankenkasse eine Behandlungsmethode beanspruchen, die hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 84/05 Erst wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, kann sie der Versicherte von seiner Krankenkasse beanspruchen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 2006, Az: L 4 KR 45/06).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2010 - L 4 KR 47/09 Das ist entsprechend dem Grundgedanken des § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V erst dann der Fall, wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8.11.2006 - AZ.: L 4 KR 45/06 und vom 20. Januar 2010, AZ: L 4 KR 44/09).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2010 - L 4 KR 217/08 Das ist entsprechend dem Grundgedanken des § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V erst dann der Fall, wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8.11.2006 - AZ.: L 4 KR 45/06 und vom 20. Januar 2010, AZ: L 4 KR 44/09).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 4 KR 206/15 Als Basis für die Herausbildung eines Konsenses können alle international zugänglichen einschlägigen Studien dienen; in ihrer Gesamtheit kennzeichnen sie den Stand der medizinischen Erkenntnisse (so auch der erkennende Senat, Urt. v. 08.11.2006, Az: L 4 KR 45/06;… Urt. v. 11.01.2011, Az: L 4 KR 84/05).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2009 - L 4 KR 249/09 Eine Leistungspflicht besteht entsprechend dem Grundgedanken des § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V erst, wenn die neue Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (vgl. z.B. Urteil des erkennenden Senats vom 08.11.2006 - L 4 KR 45/06 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 4 KR 328/10 Erst wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, kann sie der Versicherte von seiner Krankenkasse beanspruchen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. November 2006, Az.: L 4 KR 45/06).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 4 KR 294/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 328/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2010 - L 4 KR 376/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 4 KR 198/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 4 KR 405/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2010 - L 4 KR 307/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2010 - L 4 KR 176/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2009 - L 4 KR 59/07
Rechtsprechung
LSG Bayern, 22.02.2007 - L 4 KR 45/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer Arbeitsunfähigkeit für die Bewilligung von Krankengeld; Sicherung des vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bestehenden Lebenstandards des Versicherten; Relevanz der zuletzt ausgeübten Erwerbstätigkeit als berufliches Bezugsfeld der Arbeitsunfähigkeit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 12.01.2006 - S 14 KR 61/00
- LSG Bayern, 22.02.2007 - L 4 KR 45/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R
Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des …
Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2007 - L 4 KR 45/06
Bietet der Arbeitgeber im Rahmen seines arbeitsrechtlichen Weisungsrechts seinem Arbeitnehmer in zulässiger Weise eine andere Arbeit/Tätigkeit an, die der Versicherte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand noch verrichten kann, liegt Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vor (BSG vom 07.12.2004 BSGE 94, 19; BSG vom 07.08.1991 BSGE 69, 180 m.w.N.). - BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85
Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2007 - L 4 KR 45/06
Bei Tätigkeiten in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist eine Verweisung nur innerhalb des jeweiligen Berufes zulässig (BSG vom 09.12.1986 BSGE 61, 66). - BSG, 07.08.1991 - 3 RK 28/89
Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim …
Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2007 - L 4 KR 45/06
Bietet der Arbeitgeber im Rahmen seines arbeitsrechtlichen Weisungsrechts seinem Arbeitnehmer in zulässiger Weise eine andere Arbeit/Tätigkeit an, die der Versicherte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand noch verrichten kann, liegt Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vor (BSG vom 07.12.2004 BSGE 94, 19; BSG vom 07.08.1991 BSGE 69, 180 m.w.N.).